Das neue spanische Ausländer-Gesetz
Knallhart ist das neue spanische Ausländer-Gesetz in einigen Aspekten.
Die grösste "Tod-Sünde" für einen Ausländer, einen "normalen", der keine kriminellen Akte begeht, ist es ab sofort, wenn er einen oder mehrere illegale Ausländer beschäftigt.
Darauf steht ab sofort entweder eine Geldstrafe zwischen 6.000 Euros als Mindeststrafe und 60.000 Euros als Höchststrafe oder: Ausweisung aus Spanien für mindestens drei bis höchstens zehn Jahre !
Jede einzelne illegale Beschäftigung gilt als ein gesondertes Delikt !
Nachstehend einige Beispiele für "leichte Vergehen":
Nichtmeldung einer geänderten Nationalität, Familienstand oder Adresse. Verzögerung der Verlängerung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bis drei Monate. Die Strafen dafür betragen bis zu 300 Euros.
Beispiele für "schwere Vergehen":
Illegaler Aufenthalt oder abgelaufene Residencia von mehr als drei Monaten. Ohne Residencia und Arbeitserlaubnis in Spanien arbeiten. Vorsätzliche Unterlassung oder schwere Fälschung bei geänderter Nationalität, Familienstand oder Adresse. Schwere Vergehen gegen die öffentliche Ordnung.
Die Strafen dafür wurden festgelegt mit mindestens 300 Euros bis höchstens ca. 6.000 Euros oder Landesverweisung für mindestens drei bis höchstens zehn Jahre.
"Sehr schwere Vergehen" sind u. a.:
Die Förderung illegaler Einwanderung. Der blosse Transport illegaler Ausländer nach Spanien. Die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Nationalität oder Religion. Die Beschäftigung von Ausländern, die über keine Arbeitsgenehmigung verfügen (bei EU-Ausländern reicht allerdings der abgestempelte Antrag auf die EU-Residenzkarte).
Die Strafen dafür haben wir am Beginn dieses Artikels bereits angegeben.
Zur Sicherstellung der Eintreibung der Strafen können sofort bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens alle Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und mobilen und immobilen Güter vorläufig beschlagnahmt werden, die als "Instrument" bei der Begehung des Vergehens gedient haben.
Ebenfalls kann aus Spanien ausgewiesen werden, wer in Spanien oder im Ausland ein Delikt begeht, das in Spanien mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bestraft wird.
Und Achtung!
Es wurde aufgrund der speziellen Lage der Kanaren, aufgrund der begrenzten Fläche und der hohen Einwanderungsquote festgelegt, dass eine Kommission Kanaren-Zentralregierung zum Thema Residenz und Arbeit von Ausländern eingerichtet wird.
Die kanarische Regierung wird vermutlich auf dem Wege dieser Kommission nach und nach versuchen, die weitere Einwanderung auf die Kanaren zu bremsen.
Die wichtigste Schlussfolgerung aus diesem neuen Gesetz und den drastischen Strafen: Hände weg von der Beschäftigung von Ausländern, die ihre Papiere nicht in Ordnung haben - egal, ob Sie ein Unternehmen haben oder ob Sie schon mal illegale Ausländer im Haus oder Garten beschäftigt haben.
Wenn Sie in Zukunft dabei erwischt werden, kann es Ihnen passieren, dass man Ihr Haus versteigert, damit so die Geldstrafe eingetrieben werden kann - oder Ihr Häuschen auf Teneriffa nützt Ihnen nichts mehr, weil Sie z. B. für fünf Jahre Landesverbot erhalten.
Dann heisst es, die nächsten fünf Winter wieder in der mitteleuropäischen kalten Nässe zu verbringen.
Hätten Sie Lust dazu ???