Arroganz und Grössenwahn kommt vor dem Fall
Eine deutsche Dame auf Teneriffa besitzt ein Auto, warum auch nicht ?
Sie fährt jahrelang damit herum, warum auch nicht ?
Kfz-Steuern zahlen, warum denn ?
Zustellungen mit Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen wirft sie einfach weg. "Es ist schon unglaublich, dass man von uns Steuern haben will !
Und überhaupt: diese Spanier! Was die sich denken! Die Schriftstücke sind ja noch nicht einmal in deutsch! Wie soll ich die denn verstehen!?"
Eines Tages steht dann die Polizei mit einem Abschleppwagen vor dem Haus unserer Dame. Sie glaubt ihren Augen nicht zu trauen: Ihr Auto wird aufgeladen!
Wutentbrannt rast die Dame auf die Polizisten zu, wird handgreiflich gegen den Fahrer des Abschleppwagens und die Polizisten . .. . . .
Das Ende vom Lied: Es wird nicht nur das Auto, sondern auch die Dame mitgenommen.
Nun droht der Dame neben der Zwangsversteigerung ihres Autos auch noch ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, was ihr ein bis zwei Jahre Gefängnis einbringen könnte . . .
Muss doch toll sein für die Dame, ein Jahr völlig kostenfrei auf Staatskosten versorgt zu werden und zwangsläufig spanisch zu lernen, oder etwa nicht ??!
Ein anderer Fall, zwar nicht von aggressiver Arroganz, aber von Leben auf Kosten der Allgemeinheit, wird neuerdings von den Stadtverwaltungen unterbunden.
Ein beliebtes Spielchen von Spaniern und manchen Ausländern beim Wasser zu sparen: Man nutzt es zum "Nulltarif!" Denn Wasser ist ein menschliches Grundbedürfnis und darf nicht so einfach abgestellt werden. Kurz bevor es irgendwann dann doch endlich abgestellt werden sollte, bezahlte man eben die Rechnung des letzten Monats - und man wurde weiter mit Wasser beliefert! So kam es, dass manche Leute nur alle zwei Jahre mal eine zweimonatliche Wasserrechnung bezahlten, der Rest bleibt unbezahlt. - Dagegen haben die Stadtverwaltungen nun ein Mittel entdeckt. Zwar können sie dem Schuldner bei alten Schulden beim Wassergeld nicht das Wasser abdrehen, aber nunmehr werden die Immobilien mit einem Embargo (vorläufige Beschlagnahme) belegt.
Ein Schritt mehr auf dem Weg zur gerechten Verteilung von Lasten und Kosten auf alle.
Im übrigen sind es längst nicht alles "Lauschepper", die nun möglicherweise mit einem Embargo belegt werden. Oft ist es gar keine böse Absicht: So wie es fast gang und gebe ist, wird von der Bank mal dann und wann eine Wasserrechnung nicht abgebucht, der Besitzer der Immobilie wähnt sich in Sicherheit und bemerkt es noch nicht einmal.
Irgendwann steht er dann mit seinen Schulden im öffentlichen Boletin (das er natürlich nicht liest) mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung.
Wohl dem, der Mitglied ist bei der Schutzgemeinschaft Teneriffa. Denn bei der Schutz- gemeinschaft Teneriffa werden die Boletine der Kanaren und der Provinz Teneriffa daraufhin durchstudiert, ob der Name eines Mitglieds auftaucht, so dass dann sofort ein- gegriffen und teure Weiterungen, die zudem Zeit und Nerven kosten, verhindert werden können.
Es sollte in diesem Zusammenhang noch kurz erwähnt werden, dass auch das neue spanische Steuergesetz No. 41 vom 09-12-1998, in Kraft seit dem 1. Januar 1999, noch einmal ausdrücklich die fundamentale Bedeutung der Stellung eines Repräsentanten seitens der Nicht-Residenten unterstreicht: Wer keinen Repräsentanten stellt, muss es sich gefallen lassen, dass die an seine spanische Anschrift gerichteten Zustellungen als von ihm erhalten gelten, auch wenn er sie selbst gar nicht bekommen hat, weil er nicht da ist.
In einem Beispiel: Das Finanzamt will von Ihnen 40.000 Ptas. Steuern. Der Beamte vertippt sich um eine Null, und der Bescheid lautet über 400.000 Ptas.
Der Bescheid gilt gegen Sie (auch wenn er unberechtigt ist), weil Sie ja laut Steuergesetz selbst Schuld sind, weil Sie keinen Repräsentanten benannt haben.
Die Schutzgemeinschaft Teneriffa übernimmt gern Ihre Vertretung und fertigt für Sie die erforderlichen jährlichen Steuer-Erklärungen an. Dieses Angebot gilt übrigens auch für Nicht-Mitglieder.
Ein typischer Fall von massloser Selbstüberschätzung unter Ausländern, die auf die Kanaren kommen: Man kommt in ein fremdes Land, man kennt die Sprache kaum bis wenig, man kennt von den Gesetzen gar nichts, aber man ist der "Grösste".
"Das mach ich schon, das krieg ich schon hin. Ausserdem sollen die sich mit den Gesetzen nicht so anstellen. Ich bin doch kein Spanier, schliesslich bin ich doch Deutscher . . . "
Das ist natürlich eine sehr stichhaltige Begründung! Erst wenn die Multas (Geldstrafen) zwangsvollstreckt werden, die mehrere Hunderttausend bis mehrere Millionen Pesetas betragen, merkt manch einer (längst nicht alle!), dass er nicht der Grösste ist (zumindest nicht der Allergrösste)! Eine sehr, sehr teure Lehre! Aber Grössenwahn ist nun mal nicht sehr preiswert!
Wussten Sie, dass z. B. für einen Ausländer, der nach Teneriffa kommt und ein Restaurant eröffnen will, etwa zwanzig (20 !!) behördliche Anträge, Erklärungen und Auflagen zu stellen, abzugeben bzw. zu erfüllen sind ?
Wenn Sie sich also eine sehr teure Lehre ersparen wollen, so empfehlen wir Ihnen dringend, sich von einem fachmännischen und erfahrenen Berater betreuen und helfen zu lassen.
Mit fast 30-jähriger Berufserfahrung bieten sich die Fachleute der Schutzgemeinschaft Teneriffa an, Ihnen unnütze und teure Experimente zu ersparen.
Teneriffa Journal No. 78 März/April 1999 TJ-arroganz