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Haushalts-Auflösungen nach Erbfällen
Erbfälle, das heisst: vorausgegangene Todesfälle eines meist sehr nahen Verwandten, sind stets eine enorme psychisch/seelische Belastung und stellt die Erben oft auch vor Probleme zeitlicher Art, sowohl was die Abwicklung der Erbschaftsannahme-Formalitäten (lesen sie dazu bitte auch unseren Artikel "Erbschafts-Annahme in Spanien") als auch eventuelle Haushalts-Auflösungen angeht.
Auf Ihren Wunsch hin übernimmt die Schutzgemeinschaft Teneriffa neben den Formalitäten der Erbschaftsannahme auch die Haushalts-Auflösung, notwendige Abmeldungen, Kündigungsformalitäten im Falle einer Mietwohnung und Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel und Hausrat.
Gern erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.
Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es
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Schutzgemeinschaft Teneriffa
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