Haushaltsauflösung

Haushalts-Auflösungen nach Erbfällen

Erbfälle, das heisst: vorausgegangene Todesfälle eines meist sehr nahen Verwandten, sind stets eine enorme psychisch/seelische Belastung und stellt die Erben oft auch vor Probleme zeitlicher Art, sowohl was die Abwicklung der Erbschaftsannahme-Formalitäten (lesen sie dazu bitte auch unseren Artikel "Erbschafts-Annahme in Spanien") als auch eventuelle Haushalts-Auflösungen angeht.

Auf Ihren Wunsch hin übernimmt die Schutzgemeinschaft Teneriffa neben den Formalitäten der Erbschaftsannahme auch die Haushalts-Auflösung, notwendige Abmeldungen, Kündigungsformalitäten im Falle einer Mietwohnung und Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel und Hausrat.

Gern erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.

SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA

Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es

re18

Schutzgemeinschaft Teneriffa

Es betreuen Sie unter anderem:
Zwei deutsche Diplom-Steuerberater
für Spanisches Steuerrecht
Zwei deutsche Diplom-Gestoren
für Grundbesitzangelegenheiten in Spanien
im Immobilien-Recht, Steuerberatung zum Grundbesitz,
An- und Verkauf von Grundbesitz,
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