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Immobilien-Erwerb durch Versteigerungen
Es klingt verlockend: "Ich kaufe mir einfach schnell ein Haus ganz billig in einer Versteigerung".
Vergessen Sie es! Selbstverständlich kann man bei Versteigerungen manchmal ein Objekt preiswert erlangen. Aber in der Regel ist es weder einfach, noch schnell, noch billig. Und das aus einer ganzen Reihe von Gründen.
Das Ganze beginnt mit der öffentlichen Ankündigung des Versteigerungspreises, der in der Regel viel zu hoch angesetzt wird. So hoch nämlich meistens, dass mit diesem Betrag die Schulden gedeckt wären, die auf diesem Objekt lasten.
Wer in der Versteigerung mitbieten will, muss 20 % des offiziellen Versteigerungspreises bei Gericht hinterlegen, sonst wird er nicht zur Versteigerung zugelassen.
Ist man später nicht derjenige, der das Objekt ersteigert, erhält man diesen Betrag selbstverständlich zurück.
Im ersten Versteigerungstermin erfolgt die Vergabe des zu versteigernden Besitzes nicht, wenn nicht mindestens zwei Drittel des offiziellen Versteigerungspreises geboten werden.
In der Regel erfolgt kein so hohes Angebot, so dass dann einen Monat später ein zweiter Versteigerungstermin angesetzt wird. Hier wird dann der Mindestpreis um 25 % gesenkt, von dem man dann auch wieder mindestens zwei Drittel bieten muss, um den Zuschlag zu bekommen.
Wenn auch in diesem zweiten Versteigerungstermin kein entsprechend hohes Angebot erfolgt, kann der die Versteigerung betreibende Gläubiger entweder beantragen, dass ihm für zwei Drittel des Mindestpreises der zweiten Versteigerung die Immobilie übertragen wird, oder dass ihm die Verwaltung des Versteigerungsobjektes übertragen wird, damit er das Kapital und die Zinsen kassieren kann, die das Objekt produziert.
Wenn der zweite Versteigerungstermin kein Ergebnis bringt und der die Versteigerung betreibende Gläubiger das Objekt nicht zum o. g. Preis erwirbt, wird einen Monat später ein dritter Versteigerungstermin angesetzt, bei dem es dann keinerlei Mindestpreis mehr gibt. Es wird der höchste Betrag akzeptiert, - so gering er auch sein mag.
Dies ein grober Abriss des Verlaufs.
Aber die Versteigerung ist nicht so einfach, wie es scheinen mag.
Zum einen zieht sich die Versteigerung durch die Ansetzung von drei Terminen sehr lange hin.
Zum anderen werden die Termine häufig sehr kurzfristig wieder verlegt, was weitere zeitliche Verschiebungen ergibt.
Weiterhin machen dem ungeübten ausländischen Interessenten die professionellen Ersteigerer, die die Sachen natürlich gern unter sich abmachen möchten, das Leben schwer, drücken die Preise absichtlich in die Höhe, um dem "Eindringling" möglichst ein für allemal die Lust an Versteigerungen zu nehmen.
Ein grosses Risiko für den unerfahrenen ausländischen Interessenten sind die Präferenz-Ränge bei der Versteigerung. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie im Falle einer Versteigerung nur die Schulden des die Versteigerung betreibenden Ranges und die vorrangigen übernehmen müssen. Es gibt Präferenzen, die Sie auf jeden Fall übernehmen müssen: Das sind z. B. offene Lohnforderungen von Beschäftigten, Sozialversicherungs-Abgaben, Lohnsteuern, örtliche Steuern, etc.
Schon mancher, der glaubte, ein wirkliches Schnäppchen erwischt zu haben, ist nachher ganz böse erwacht.
Fazit: Wer als ausländischer Interessent an einer Versteigerung teilnimmt, ohne fachmännisch beraten zu sein, dem ist einfach nicht mehr zu helfen . . .
Sollten Sie Ihrem Geld nicht böse sein, so freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es
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