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Firmengründungen (S.L., S.A.)
Unternehmensbetreuung & Firmen-Repräsentanz
| Firmengründungen (auch mit Einzelpersonen mögl.) | |
| Stamm-Kapital bei S.L. (GmbH) nur 3.060 Euros! | |
| Persönliche Anreise in keinem Fall erforderlich! | |
| Firmensitz und Firmenadresse, Bank-Konto-Eröffn | |
| Post-, Telefon- und Fax-Service (auf Wunsch) | |
| Firmen-Repräsentanz gegenüber Finanzamt u. Verwaltg | |
| Wahrnehmung Ihrer steuerlichen u. behördlichen Belange in Spanien, wenn Sie mit Ihrer Firma im Ausland, z. B. in Deutschland, arbeiten wollen. |
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| Immobilien anonym kaufen! | |
| Diskretion ist unser Geschäft! | |
| Ständig behördlich genehmigte GmbH-Namen zur sofortigen Gründung vorrätig ! |
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| Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Auch für Nicht-Mitglieder! |
Firmengründungen, Unternehmensbetreuung
und Firmen-Repräsentanz
Die spanische S. L. entspricht der deutschen GmbH und die spanische S. A. entspricht der deutschen Aktiengesellschaft. Jedoch sind die Anforderungen an das Stammkapital der Firmen weit geringer als in Deutschland. So ist für die spanische S. A. (AG) nur ein Stammkapital von ca. 60.000 Euros und für die spanische S. L. (GmbH) nur ein Stammkapital von 3.060 Euros erforderlich. (Stand Juni 1998)
Daher ist die zumeist gewählte Gesellschaftsform die spanische S. L.
Das gesamte Stammkapital von 3.060 Euros muss vor der Gründung auf ein Bankkonto auf den Namen der "S.L. in Gründung" eingezahlt werden, was die Bank bestätigen muss.
Das Geld kann nach der Gründung der Firma selbstverständlich wieder vom Konto abgehoben werden. Mit dieser S. L. können Sie dann unbeschränkt im gesamten Bereich der Europäischen Union tätig werden.
Ein Wort zur Gewerbesteuer: Hier lassen sich durch den Einsatz der spanischen S.L. beachtliche Einsparungen erzielen. Denn während Sie in Deutschland etwa 15 % Gewerbesteuer zahlen, wird in Spanien nur ein pauschaler jährlicher Betrag gefordert, der bei den meisten Geschäftszweigen etwa 300 Euros beträgt - unabhängig von Gewinn oder Verlust.
Ersparnis z. B. bei einem angenommenen Gewinn von 200.000 Euros: Etwa 29.700 Euros pro Jahr!
Welche weiteren interessanten Gestaltungsmöglichkeiten sich aus der Gründung einer spanischen S. L. ergeben, sollte besser individuell in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden.
Die Gründung und Führung von Einmann-S.L.´s ist in Spanien seit kurzem erlaubt. Sie sind also auf sonst niemanden angewiesen.
Wir gründen für Sie Ihre spanische GmbH mit einem Komplett-Service vom Entwurf der Statuten, über die notarielle Beurkundung bis zur Vorlage und Eintragung im Handelsregister, Besorgung der Steuer-Nr., Besorgung der Gewerbesteuer-Anmeldung (falls Sie geschäftlich tätig werden wollen), etc. etc.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Vertretung gegenüber dem Finanzamt und gegenüber den sonstigen Behörden vor Ort in Spanien.
Auf Wunsch sorgen wir für die Buchführung, die entsprechenden Steuererklärungen und die sonstigen erforderlichen behördlichen Abwicklungen, damit mit Ihrer Firma alles reibungslos läuft.
Wenn Sie noch kein Geschäftslokal oder keine Immobilie in Spanien besitzen, so stellen wir Ihnen unsere Büroadresse als Ihren Firmensitz und als Ihre Firmenadresse zur Verfügung.
Wenn Ihre Firma stets besetzt sein soll, so bieten wir Ihnen nach Absprache auch einen Sekretariats-Service mit Post-, Telefon- und Fax-Service sowie E-mail Anschluss.
Den Namen der S. L. können Sie frei wählen. Die einzige Einschränkung: Es darf diese Bezeichnung als Firmennamen in Spanien noch nicht geben.
Abgesehen davon haben wir aber auch ständig bestätigte Firmennamen zur sofortigen Übernahme und S.L.-Gründung auf Sie vorrätig: Dabei achten wir darauf, dass der Gesellschaftszweck möglichst weit gefasst ist. Andererseits ist es auch kein Problem, den Gesellschaftszweck jederzeit zu erweitern.
Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es
Schutzgemeinschaft Teneriffa
| Es betreuen Sie unter anderem: | |
| Zwei deutsche Diplom-Steuerberater für Spanisches Steuerrecht |
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| Zwei deutsche Diplom-Gestoren für Grundbesitzangelegenheiten in Spanien |
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| im Immobilien-Recht, Steuerberatung zum Grundbesitz, | |
| An- und Verkauf von Grundbesitz, | |
| Grundbesitz-Verwaltung |