Erbschaften

Erbschafts-Annahme in Spanien

Das spanische und das deutsche Erbrecht unterscheiden sich grundsätzlich.

Das fängt bereits damit an, dass Sie in Deutschland automatisch ein Erbe annehmen, wenn Sie erbberechtigt sind, wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich das Erbe ausschlagen. Schon mancher hat auf diese Weise mehr Schulden als Guthaben "geerbt".

In Spanien ist es genau umgekehrt: Wenn Sie meinen, erbberechtigt zu sein an einem Besitz, so müssen Sie unter Herbeibringung eindeutiger Beweise Ihren Anspruch belegen.

Zudem muss von einer Unterabteilung des Justizministeriums in Madrid ein Zertifikat eingeholt werden, ob und wann der Verstorbene in Spanien ein Testament erstellt hatte.

Nach Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente kann dann die Erbschaftsannahme erklärt werden.

Danach sind weitere Formalitäten zu erfüllen. Je nachdem, welchen Status der Verstorbene hatte, z. B. ob er resident oder nicht-resident war, muss die Urkunde weiterbehandelt werden. Bei früher nicht-residenten Verstorbenen muss die Urkunde zum zentralen Finanzamt nach Madrid gesandt werden. Wenn sie dort als richtig akzeptiert und zurückgegeben wird, so muss dann die Umschreibung im Registro de la Propiedad erfolgen.

Insgesamt muss man sagen, dass die Erbschaftsannahme in Spanien recht umständlich, zeitraubend und aufwendig ist – und ausserdem je nach vorliegenden Gegebenheiten unterschiedlich, also noch nicht einmal einheitlich in ihrem Ablauf ist.

Dieser Ablauf bietet viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, die wiederum zu viel Ärger, Zeitverlust und auch Geldverlust oder unnötiger Geldausgabe führen können.

Besser ist es, sich gleich an die richtigen Fachleute mit der Erfahrung von langen Jahren auf diesem Bereich zu wenden, um sich Ärger, Zeit und Geldverlust zu ersparen.

 

Wenden Sie sich daher am besten gleich an uns! Wir erwarten gern Ihre Kontaktaufnahme.

 

SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA

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