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Das einzige “Preisausschreiben” mit sicherem hohen Gewinn: 1. Preis 115.000 Euros 2. Preis 69.000 Euros 3. Preis 53.700 Euros 4. Preis 22.400 Euros Es gibt Millionen Menschen, die jedes kleine und kleinste Preisausschreiben von Zeitschriften und gewerblichen Herstellern oder Händlern mitmachen. Es werden im Jahr Tage oder gar Wochen damit verbracht, die Rätsel und Preisfragen zu lösen und die Briefe zur Post zu bringen. Und für was ? Die meisten gewinnen in Ihrem ganzen Leben höchstens mal einen Blumentopf. Vorschlag: Vielleicht könnte der oder die Betreffende diese Zeit sinnvoller mit dem eigenen Partner verbringen ? - und vielleicht wäre dann die hohe Scheidungsrate etwas niedriger ! Denn tausendmal mehr als der Durchschnittsmensch in seinem ganzen Leben durch Glück im Spìel gewinnt, kann er durch einen einzigen Akt des Nachdenkens in seinem Leben ohne jede Mühe und ohne jedes Risiko gewinnen: Durch die richtige steuerliche Planung seines Immobilienbesitzes auf Teneriffa oder den anderen Kanaren! Wir von der Schutzgemeinschaft Teneriffa hören oft Geschichten, die uns unwillkürlich das Lachen ins Gesicht treiben: Da hat zum Beispiel ein Kaufinteressent nach jahrelanger unermüdlicher Suche endlich sein Traum-Haus auf Teneriffa gefunden. Man ist sich über alles einig, einschliesslich Preis, Übergabetermin und sonstiger Modalitäten. Doch dann stellt man letztendlich fest, dass man einige Kleinigkeiten vergessen hat - und dann geht das bitterböse Gefeilsche los ! Wir kennen Fälle, in denen Immobilien-Käufe an bösen Diskussionen über 100 Euros oder 200 Euros Plusvalia-Steuer gescheitert sind, obwohl der Käufer dabei war, eine teure Immobilie auf seinen Privatnamen statt über eine S.L. zu kaufen, - und dadurch zum Beispiel dabei war sofort 18.000 Euros zu verschenken, die ihm völlig legal als Rechtsanspruch zustanden. Von den 100.000 Euros oder 150.000 Euros an Möglichkeiten zur Einsparung bei der späteren spanischen Erbschaftssteuer wollen wir erst garnicht reden. Wenn man solche Geschichten hört, ist man sprachlos und kann nur verblüfft mit dem Kopf schütteln. Aber zur Sache: Was hat es nun mit den enormen sicheren Gewinnen bei unserem “Preisausschreiben” auf sich? Nun, eigentlich ist es ganz einfach, denn man muss nur die einem selbst legal zustehenden Steuereinsparungen in Anspruch nehmen. Andererseits ist es so einfach nun auch wieder nicht, weil man ja für die Inanspruchnahme der entsprechenden Gelder die Kenntnis der entsprechenden Gesetze und ihre praktische Anwendung und Durchführung haben muss. - Aber machen Sie sich darüber keine Gedanken, Sie haben dafür ja die Schutzgemeinschaft Teneriffa !! Lesen Sie nun bitte zuerst sorgfältig und in Ruhe die 17 wichtigen Punkte, bevor Sie weiterlesen -aber bitte die Seite von oben ab der ersten Zeile bis zur allerletzten Zeile unten ! Denn im weiteren Text werden wir voraussetzen, dass Sie den gesamten Text der 17 Punkte kennen! Zusammenfassung der Vorteile einer kanarischen S.L. für den ausländischen Privatmann 1) Ersparnis der Grunderwerbsteuer von 6 % beim Kauf (ausser auf dem spanischen Festland) 2) Keine Zahlung der Gewinnabschlagssteuer von 5 % beim Verkauf 3) Steuerfreie Einbringung bereits vorhandener Immobilien 4) Die S.L. ist von der Zahlung der Vermögenssteuer befreit (meist 200 bis 600 Euros oder mehr pro Jahr) 5) Entfall oder Verringerung der jährlichen Steuer auf die Eigennutzung 6) Verhinderung einer kräftigen Erhöhung der jährlichen Grundsteuern nach Verkauf/Kauf 7) Die Möglichkeit, Immobilien anonym zu kaufen 8) Die Möglichkeit der Verhinderung oder Verringerung der Erbschaftssteuer 9) Die Möglichkeit der Verhinderung oder Verringerung der Schenkungssteuer 10) Entfall der Militärgenehmigung für Nicht-EU-Angehörige beim Immobilien-Kauf 11) Die Möglichkeit, sein Erbe abweichend von der gesetzlichen Erbfolge nach den eigenen Wünschen zu hinterlassen (sehr wichtig besonders bei Partnerschaften zwischen nicht verheirateten Personen!) 12) 11 % Preisvorteil beim Wiederverkauf 13) Durch Steuer-Freibeträge Entfall oder Verringerung der Gewinn-Steuer beim Verkauf 14) Verhinderung des Vorkaufsrechtes der Eigentümer-Gemeinschaft in Apartment-Häusern und Urbanisationen beim Verkauf. 15) Entfall der Plusvalia-Steuer beim Wiederverkauf 16) Bessere Chancen auf Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Angehörige. 17) Die Kombinierung der Vorteile, dass die S.L. resident ist und die Inhaber Nicht-Residente sind. Anmerkung zu Punkt 17: Die S.L. ist vermögenssteuerbefreit. Ausserdem benötigt sie bei Immobilien-Käufen keinerlei Bankzertifikate. Der nichtresidente Ausländer hingegen darf weiterhin die nicht den üblichen spanischen Devisengesetzen unterliegenden Ausländerkonten besitzen. Die einzige Voraussetzung, die Firmengründer in Spanien erfüllen müssen, ist die Hinterlegung des Mindest-Stammkapitals von 3.060 Euros auf die Dauer von etwa vierzehn Tagen auf einem Konto der in Gründung befindlichen Gesellschaft. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, auch die Gründung von Ein-Mann-GmbH´s ist zulässig. Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und wenn diese in die S.L. eingebracht werden soll, so müssen nicht einmal die 3.060 Euros eingezahlt werden. Herzlichen Glückwunsch ! Sie lesen also weiter ! Sie gehören also zu den Menschen, die verstehen, was sie lesen und die nicht schon der weit verbreiteten Lethargie verfallen sind, sondern Interesse daran haben, auf einfache und legale Weise durch ein wenig Nachdenken Zehntausende oder Hunderttausende von Euros zu sparen ! Ihr(e) Partner(in) und Ihre Familie können sich glücklich schätzen, Sie zu haben!! Und nun konkret zu unserem “Preisausschreiben”, das in die trockenen Zahlen und Angaben etwas “praktisches Licht” bringen und die phantastischen Möglichkeiten durch praktische Beispiele erhellen soll:
1. Preis 115.000 Euros Mindestgewinn Sie, ein gestandener Mann in den besten Jahren, besitzen ein Haus im realen Wert von ca. 307.000 Euros. Sie sind geschieden oder verwitwet und haben eine liebe neue Partnerin gefunden, die zudem etliche Jahre jünger ist als Sie. Die Beziehung läuft gut, Ihre Partnerin gibt Ihnen all das, was Sie nach einem harten (oft zu harten) Arbeits– oder Geschäftsleben von Ihrer Gegenwart und Zukunft erhoffen. Aber aus irgendwelchen Gründen wollen Sie keine Ehe mehr eingehen, aber Sie besitzen ein starkes normales Verantwortungsgefühl Ihrer Partnerin gegenüber - und das heisst, dass Sie auch gezwungen sind, sich Gedanken zu machen über “die Zeit nach Ihrer Zeit”, also über Ihr Erbe - und insbesondere auch über die in Spanien extrem hohe Erbschaftssteuer ! In diesem Besipiel hier können Sie dafür sorgen, dass sich Ihre Freundin 115.000 Euros an spanischer Erbschaftssteuer erspart, wenn Sie rechtzeitig beginnen, sich über dieses Thema Gedanken zu machen. Und wenn Sie diese Zeilen lesen, bevor Sie die Immobilie gekauft haben, dann können noch einmal 18.400 Euros an Ersparnis der Grunderwerbssteuer hinzukommen. Somit liegt die gesamte Ersparnis spanischer Steuern bereits bei sage und schreibe 133.400 Euros !
2. Preis: 69.000 Euros Mindestgewinn In diesem Beispiel vererben Sie Ihr Haus im Zeitwert von 255.000 Euros an Ihren Neffen. Die spätere spanische Erbschaftssteuer würde ca. 69.000 Euros betragen. Wenn Sie die Immobilie bereits gleich über Ihre kanarische S.L. kaufen, dann können noch einmal 15.300 Euros ersparte Grunderwerbssteuer hinzukommen, so dass die Gesamtersparnis an spanischer Steuer 84.300 Euros betragen kann.
3. Preis: 54.000 Euros Mindestgewinn Wir gehen wieder davon aus, dass Sie ein Haus im Zeitwert von ca. 307.000 Euros besitzen, das Sie Ihrem Ehegatten (oder Sohn oder Tochter) vererben wollen. Warum sorgen Sie nicht dafür, dass in diesem Fall die spanische Erbschaftssteuer von 54.000 Euros nicht anfällt ?!? Und warum kaufen Sie das Haus nicht gleich über Ihre kanarische GmbH und sparen sich dabei noch einmal 18.400 Euros, so dass die gesamte ersparte spanische Steuer sich auf 72.400 Euros beläuft ?
4. Preis: 22.400 Euros Mindestgewinn Sie sind kein Gartenfan, sondern Ihnen genügt für Ihre Zwecke ein sauberes Apartment mittlerer Grösse, nicht mehr ganz neu, aber mit einem Zeitwert von ca. 92.000 Euros. Sie leben mit einem Freund oder einer Freundin zusammen, der (bzw. die) später einmal Ihr Erbe sein soll. Warum verhindern Sie nicht, dass - wenn Ihnen irgendwann einmal etwas geschieht - Ihr(e) Partner(in) ausser dem Verlust eines geliebten Menschen auch noch 22.400 Euros spanische Erbschaftssteuer zahlen muss ? Und wenn Sie das Apartment gleich über Ihre eigene kanarische S.L. kaufen, so können noch die Ersparnis der 5.520 Euros Grunderwerbssteuer hinzukommen. Die hier gewählten Beispiele sind nur vier von zehntausenden möglichen Varianten und Zahlen ! Was hier noch nicht berücksichtigt ist, sind folgende Fakten: Dass die Ersparnis durch den Einsatz Ihrer eigenen kanarischen S.L. noch wesentlich höher ausfällt, wenn Sie Ihre Immobilie gelegentlich wieder verkaufen und neue kaufen - durch die mehrfache Ersparnis der Grunderwerbssteuer und jedesmal durch die Nichtzahlung der 5 %igen Gewinnabschlagssteuer. Ausserdem ist nicht berücksichtigt, dass die S.L. von der spanischen Vermögenssteuer befreit ist, die Sie als Immobilien-Besitzer auf Ihren Privatnamen ansonsten Jahr für Jahr bezahlen müssen. Also eine weitere enorme und völlig legale Ersparnis ! Ebenfalls ist nicht berücksichtigt, dass die Erbschaftssteuer noch einmal kräftige Sprünge nach oben macht, wenn Ihr späterer Erbe ein Vermögen über ca. 390.000 Euros besitzt. Wir haben hier Beispiele angeführt, bei denen der Grund für die (derzeit steuerfreie) Einbringung einer bereits vorhandenen Immobilie in eine eigene kanarische S.L. oder der Kauf über eine S.L. die Erbschaftsvorsorge ist. Aber natürlich lohnt sich die Gründung einer kanarischen S.L. auch, wenn man lediglich die Einsparung der spanischen Grunderwerbsteuer erzielen will!! Eine Frage zur Einsparung der Grunderwerbssteuer, die uns häufig gestellt wird: Warum wird bei Immobilienkäufen über eine neue kanarische S.L. die Grunderwerbssteuer-Befreiung gewährt ? Die Antwort: Dadurch werden Investitionen auf die im Durchschnitt noch armen Kanarischen Inseln gelockt. Das bringt Arbeit, Geld, weniger Arbeitslosengeld-Zahlungen, Mehreinnahmen für die Sozialversicherung, sozialen Frieden - und nicht zuletzt durch die grössere Zufriedenheit der Bürger auch Wahlstimmen ! Da die politischen und sozialen Gründe, die zur Gewährung dieser immensen Vorteile geführt haben, hier nicht unser Thema sind, wollen wir es mit dieser vereinfachten Antwort belassen. Nur noch eine Anmerkung: Ein Immobilien-Kauf oder eine Immobilien-Haltung über eine spanische S.L. wird unter anderem auch empfohlen vom “ARD-Ratgeber-Geld”, vom Wirtschaftsmagazin “Capital”, vom “Südwestfunk” und von deutschen Rechtsanwälten in Spanien. Und selbstverständlich nutzte auch der frühere kanarische Finanzminister Jose Carlos Francisco die derzeitige günstige kanarische Gesetzgebung, als er sich ein Haus kaufte, indem er zuvor eine kanarische S.L. gründete und dann seine Immobilie grunderwerbssteuerfrei über seine S.L. kaufte. Nun noch ein Hinweis zum Schluss: Die Inanspruchnahme immenser steuerlicher Vorteile setzt voraus, dass sich Ihr Steuerberater bestens im entsprechenden Steuer-Recht, Immobilien-Recht und Immobiliensteuer-Recht und in der Handhabung der Abwicklung auskennt. Wenn Ihr Berater sich nicht genügend auskennt, wird er Ihnen von den Möglichkeiten dieser enormen Steuerersparnis abraten, mit den entsprechenden negativen Folgen für Sie und irgendwann später einmal für Ihre Erben. Genauso schlimm ist es, wenn ein in dieser speziellen Materie unkundiger Berater für Sie eine Gesellschaftsgründung und einen Immobilienkauf über diese Gesellschaft durchführt. Das Ergebnis ist stets jede Menge Ärger, Zeitverlust, Geldverlust - und schliesslich fast immer auch noch die Nichtgewährung oder der Widerruf der Steuer-Vergünstigungen. Dann war - auf deutsch gesagt - alles für die Katz ! Zahlreiche negative Ergebnisse von Kunden von auf dem Bereich dieser Steuergesetzgebung unkundigen Beratern und sogar öffentliche Eingeständnisse von Steuerberatern, dass sie keine Kenntnisse auf diesem speziellen Bereich haben, führen uns zu der dringenden Empfehlung, die Gründung Ihrer kanarischen S.L. und die späteren Immobilien-Käufe über diese S.L. unbedingt durch die Schutzgemeinschaft Teneriffa durchführen zu lassen. Die Spezialisten der Schutzgemeinschaft Teneriffa waren die ersten, die sich seit Inkrafttreten dieser speziellen Steuervergünstigungen im Jahre 1994 aufs intensivste mit diesem Thema befasst haben. Die Schutzgemeinschaft Teneriffa ist heute führend bei der Gründung von Gesellschaften in der gesamten Provinz Teneriffa. Bei der Schutzgemeinschaft Teneriffa werden Sie stets von speziell ausgebildeten deutschen Diplom-Steuerberatern für spanisches Steuer-Recht und von deutschen Diplom-Gestoren für Grundbesitzangelegenheiten in Spanien beraten und betreut. Und bei solch wichtigen Themen wie die Behandlung der Früchte Ihres gesamten Lebens sollten Sie sich stets von den besten Fachleuten beraten lassen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin. Über 30 Jahre Berufserfahrung stehen zu Ihrer Verfügung ! Ich freue mich darauf, Ihre Bekanntschaft zu machen. Und vergessen Sie nicht: Diskretion ist unser Geschäft! Ihr Eddi A. Joemann Leiter der Schutzgemeinschaft Teneriffa Schutzgemeinschaft Teneriffa - Ihr besonders freundlicher Beratungspartner ! SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA 38390 Santa Ursula/Tenerife, Apartado 6 TEL. (+34) 922 300 446 - Fax (+34) 922 301 328 E-mail: schutzgemeinschaft @ vip-canarias.com
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Steuern sparen – Auf den Kanaren |
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Immer wieder werden wir mit erstaunlichen Angaben von Kunden konfrontiert, die von einem Freund, Nachbarn oder einem Bekannten "Informationen" erhalten haben, die sich auf steuerliche Angelegenheiten beim Immobilienkauf, |
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| In den seltensten Fällen entsprechen diese Informationen den derzeitigen steuerrechtlichen Tatsachen. Dies kann gerade für den Käufer einer Immobilie teure Auswirkungen haben. | |||||
| Stellen wir uns einmal vor: Ein Haus im Escriturawert von 180.000 Euros wird verkauft. | |||||
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| Zurück zu unserer 5 % - Gewinnabschlagssteuer, bei der die Information, mit der "man" unseren Käufer versorgt hat, diesen die "Kleinigkeit" von 9.000 Euros kostet. Denn wenn der Verkäufer erst das ganze Geld hat, wehrt er sich i. d. R. dagegen, wieder einen Teil davon "herauszurücken" - und der Käufer hat nicht die geringste Chance, das Geld zurückzubekommen. | |||||
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Nun zur heutigen Gesetzeslage: Wir vergessen alles, was immer noch an Gerüchten in der Luft herumschwirrt und alles, was früher einmal gültig war. Heute sind nur noch zwei Daten von Bedeutung:
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Nun zu den steuerlichen Folgen des Verkaufs für den Verkäufer:
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Und um das Ganze noch verwirrender zu machen: Immobilien, die vom Verkäufer vor dem 31-12-1994 gekauft und irgendwann nach dem 01-01-1997 verkauft werden, haben das Recht auf Reduzierung des zu versteuernden Betrages gemäß der in 1996 geltenden Sonderregelung der Reduzierung beginnend nach dem zweiten Jahr Besitzdauer von 11,11 % pro Jahr der Besitzdauer.
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| Die Versteuerung des gesamten Gewinns gilt natürlich bereits ab sofort für alle nach dem 01-01-1997 gekauften und wieder verkauften Immobilien, egal wie lange sie der Verkäufer in Besitz hatte | |||||
| Noch eine ausdrückliche Klarstellung: Die hier erläuterten Steuergesetze gelten für Jedermann, egal ob Spanier, residenter oder nicht-residenter Ausländer. Der einzige Unterschied ist, dass der Käufer dem nicht-residenten ausländischen Immobilien-Verkäufer 5 % vom Escriturapreis einbehalten muß, während die Spanier und die residenten Ausländer dem Finanzamt eine Steuererklärung einreichen und die errechnete Steuer aus dem Verkaufsgewinn an das Finanzamt abführen sollen. | |||||
| Die früher so beliebte Methode der Angabe eines extrem niedrigen Escriturapreises funktioniert übrigens entgegen der Meinung vieler Verkäufer in keinster Weise mehr, denn das neue Gesetz sagt ausdrücklich: Für die Errechnung der Steuer aus dem Verkaufsgewinn wird der Escriturapreis als Verkaufspreis angesetzt. | |||||
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Ist jedoch der tatsächliche Marktwert höher als der Escriturapreis, so gilt der (allerdings zurückhaltend berechnete) Marktwert!" |
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Eine sinnvolle Lösung zur Verhinderung dieses Steuer-Wirrwarrs und zudem eine Lösung, die einen sehr dicken Batzen Geld sparen läßt, ist die Gründung einer kanarischen GmbH wie unter dem Titel "Preisausschreiben" vorstehend beschrieben. |
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Diskreter Immobilienkauf |
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Stellen Sie sich einmal vor, irgendjemand hat sich gegen Sie auf listige Weise einen Vollstreckungstitel erschlichen oder Ihr heimisches Finanzamt verfolgt Sie zu Unrecht mit einer überhöhten Steuerforderung. Da die Grundbuchämter in Spanien öffentlich sind, ist es für Ihre Gläubiger oder für Ihr heimisches Finanzamt leicht herauszufinden, ob und wo Sie Immobilienbesitz auf Ihren Privatnamen haben. Wenn Sie jedoch Ihre Immobilien auf den Namen einer kanarischen S.L. halten, so laufen die Ermittlungen beim Grundbuchamt ins Leere, da beim spanischen Grundbuchamt ja nicht Sie als Besitzer eingetragen sind, sondern Ihre S.L. |
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| Es ist unbedingt ratsam, die Gründung einer spanischen S.L. nicht auf eigene Faust zu versuchen. Um unliebsame und äußerst teure Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, sich durch ein erfahrenes und alteingesessenes Beratungsunternehmen beraten zu lassen. Denn nicht guter Wille hilft Ihnen, sondern nur Erfahrung. | |||||
| Deshalb sollte man sich bei einer Firmengründung stets vom Rechtsanwalt seines Vertrauens (der auch steuerliche Kenntnisse haben oder mit einem erfahrenen Steuerberater eng zusammenarbeiten sollte) oder von der Schutzgemeinschaft Teneriffa beraten und vertreten lassen. Die Schutzgemeinschaft Teneriffa hat Rechts-Experten u. a. für Firmen-Gründungen und Immobilienrecht in Form von Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Verfügung. |
Die Schutzgemeinschaft Teneriffa erreichen Sie unter:
Tel.: (+34) 922 300 446
Fax: (+34) 922 301 328
E-mail: vip-canarias@arconet.es
Die Postanschrift lautet:
Schutzgemeinschaft Teneriffa
Apartado 6, E-38390 Santa Ursula/Tenerife/Spanien
Schutzgemeinschaft Teneriffa
| Es betreuen Sie unter anderem: | |
| Zwei deutsche Diplom-Steuerberater für Spanisches Steuerrecht |
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| Zwei deutsche Diplom-Gestoren für Grundbesitzangelegenheiten in Spanien |
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| im Immobilien-Recht, Steuerberatung zum Grundbesitz, | |
| An- und Verkauf von Grundbesitz, | |
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