Steuervorteile

Sind die gesamten Kanarischen Inseln ein Steuer-Paradies ?

Ja, die Kanaren sind für JEDERMANN zumindest teilweise ein Steuer-Paradies !

REF ist die Abkürzung für "Regimen Economico Fiscal" der Kanaren, die wirtschaftlich-steuerlichen Rahmenbedingungen für die Kanarischen Inseln.

Investitionsreserve

Wenn Sie keine neue Geschäftsidee haben und kein neues Geschäftslokal eröffnen und derzeitig nicht investieren wollen, so bietet das REF Ihrem Unternehmen trotzdem ein Bonbon an:

Wenn Sie Gewinne nicht ausschütten, sondern als Investitionsreserve in Ihrer Firma lassen, so können Sie für diese Investitionsreserve 90 % des normalen Steuersatzes von 35 % abziehen. Bei einer Investitionsreserve von z. B. 60.000 Euros zahlen Sie also statt 21.000 Euros nur 3,5 % oder 2.100 Euros Steuern.

Diese Investitionsreserve muss dann innerhalb von drei Jahren für Investitionen Ihrer Firma genutzt werden, und zwar auf folgende Weise:

Es müssen Investitionen in Anlagegütern sein, die auf den Kanaren liegen oder dort verkauft werden, die auf den Kanaren verwendet werden und die notwendig sind für die Entwicklung der Aktivitäten der Firma oder die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt des Kanarischen Territoriums beitragen. Hierzu zählen ausdrücklich auch Flugzeuge, die ihre Basis auf den Kanaren haben und spanische Schiffe, die auf den Kanaren eingeschrieben sind, einschliesslich diejenigen, die im speziellen Kanarischen Schiffsregister geführt werden.

Wenn die Investitionsreserve in gebrauchte Maschinen investiert wird, so gilt die Steuervergünstigung dafür nur, wenn dadurch die technologische Ausstattung der Firma verbessert wird.

Können Sie sich jedoch nicht entschliessen, die Investitionsreserve für die oben angeführten Zwecke voll zu nutzen, so haben Sie noch folgende Möglichkeiten, die Steuervergünstigungen nicht zu verlieren:

Sie können Schuldverschreibungen der Autonomen Region der Kanaren, örtlicher kanarischer Organismen und öffentlicher Unternehmen der Kanaren kaufen, jedoch nur, wenn damit Investitionen in der Infrastruktur oder in der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt des Kanarischen Territoriums finanziert werden.

Jedoch dürfen Sie maximal 50 % Ihrer Investitionsreserve in diese Schuldverschreibungen investieren. Die anderen 50 % müssen Sie wie vorgesehen nutzen, wenn Sie die Steuervergünstigung nicht nachträglich verlieren wollen.

Wenn Sie überhaupt nicht in Ihre Firma investieren wollen, so besteht noch eine letzte Möglichkeit darin, mit der Investitionsreserve Geschäftsanteile von Gesellschaften zu kaufen, die auf den Kanaren ihre geschäftlichen Aktivitäten haben. Aber auch hier ist die Voraussetzung, dass diese Firmen die von Ihnen investierten Gelder in die Infrastruktur oder in die Verbesserung und den Schutz der Umwelt der Kanaren stecken.

Bei all diesen Investitionen ist zu beachten, dass die Investitionsgüter und die Schuldverschreibungen sich mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen im Besitz Ihrer Firma befinden müssen. Ist die Lebensdauer von Investitionsgütern geringer, zum Beispiel bei Maschinen, dann während der Lebensdauer der Maschinen.

Bei Firmen, deren Geschäftszweck in der Vermietung besteht, darf zwischen den Inhabern und Geschäftsführern der Firma und den Mietern keine sonstige direkte oder indirekte Beziehung bestehen. Leasing-Gesellschaften sind von den hier behandelten Vorteilen ausgeschlossen.

Auch natürliche Personen, die als Einzelunternehmer tätig werden, können die Vorteile dieser Investitionsreserve nutzen, wenn sie ihre Aktivitäten mittels eines Geschäftslokals auf den Kanaren ausüben. Hier ist die Steuervergünstigung allerdings "nur" 80 %. Damit wird der Höchst-Steuersatz für den als Investitionsreserve zurückgelegten Betrag auf 11,2 % gedrückt.

Abschliessend möchten wir noch klarstellen, dass sich die Vergünstigungen, die wir hier unter der Überschrift "Investitionsreserve" behandelt haben, nicht nur auf neugegründete Firmen beziehen und an kein besonderes Datum gebunden sind. Ob also neue Firma oder uralte Firma, jeder kann diese Vergünstigungen nutzen, wenn er die entsprechenden Bedingungen dafür erfüllt.

Insgesamt bietet die hier beschriebene Bestimmung interessante Anreize, auch für denjenigen, der eigentlich gar nicht soviel investieren will.

Idee: Man kalkuliert die in den nächsten drei Jahren vorgesehenen Investitionen, legt dann eine doppelt so hohe Investitionsreserve an.

Schliesslich investiert man die Hälfte und die anderen 50 % investiert man in die vorgesehenen Schuldverschreibungen. Für die letztgenannte Investition hat man also nur 3,5 % Steuern bezahlt und bekommt schliesslich noch die Guthabenzinsen aus den Wertpapieren !

 

Steuervergünstigung auf Exporte

Und wenn Ihnen die Bedingungen für die vorstehend genannten Steuervergünstigungen trotz allem nicht zusagen, so kommt nun das nächste Steuer-Bonbon:

Wenn Sie mit Ihrer Firma auf den Kanaren Waren produzieren - und diese nach ausserhalb der Kanarischen Inseln exportieren (es zählt also auch das spanische Mutterland), so sind die aus dem Export-Verkauf resultierenden Gewinne ebenfalls steuerbegünstigt. Und zwar verringert sich die Körperschaftssteuer von normalerweise 35 % um 40 % der Steuer auf dann 21 %.

Dabei kommt es nicht einmal darauf an, dass der oder die Firmeninhaber auf den Kanarischen Inseln leben. Entscheidend ist nur, dass die Waren auf den Kanaren produziert und verarbeitet wurden.

Die Vorteile aus diesem Absatz können unter bestimmten Umständen auch von Einzelunternehmern genutzt werden.

 

Steuervergünstigungen bei Schiffsregistrierungen

Wenn Sie es dann eines Tages aufgrund der vielen Steuervergünstigungen zu Reichtum gebracht haben, so könnte sich die Überlegung stellen, wo Sie Ihre frischerworbene Hochseeyacht registrieren lassen.

Nun, auch hier bietet das REF steuerliche und andere Vorteile:

Schiffe, die in dem speziellen Kanarischen Schiffsregister geführt werden, haben bei der Lohnsteuer ihrer Besatzung einen Nachlass von 15 % und bei den Beiträgen zur Sozialversicherung der Besatzung einen Nachlass von sogar 50 %.

Und falls Sie auf die Idee kommen sollten, aus Ihrer Yacht auch noch Gewinne zu erzielen, so verringert sich die Körperschaftssteuer auf die Gewinne Ihres Charterunternehmens um 35 % auf 22,75 %, wenn Ihr Schiff im speziellen Kanarischen Schiffsregister gemeldet ist.

 

Umsatzsteuerbefreiung

Für besonders Ängstliche, die nun immer noch aus Angst vor der Steuerlast vor einer Firmengründung zurückschrecken, haben sich die verantwortlichen Politiker eine weitere Steuerbefreiung ausgedacht:

Neugegründete Firmen oder bereits bestehende, die eine Kapitalerhöhung vornehmen oder ihre Einrichtungen modernisieren oder in andere Geschäftsräume umziehen sind drei Jahre lang nach dem betreffenden hier angeführten Anlass von der Kanarischen Umsatzsteuer IGIC befreit. Und zwar gilt diese Bestimmung für die Einkäufe und Importe von Investitionsgütern, die diese Firmen vornehmen.

 

Grunderwerbsteuerbefreiung

Die gleichen Firmen, die unter dem Punkt Umsatzsteuerbefreiung erläutert wurden, sind für den gleichen Zeitraum von drei Jahren von der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien befreit, sofern diese als Investitionsgut angesehen werden können und sofort der gewerblichen Nutzung zugeführt werden.. Die Voraussetzung dafür ist, daß die Immobilie mindestens 5 Jahre lang im Besitz Ihrer S.L. bleiben und gewerblich genutzt werden muss.

Ebenso sind diese o.a. Firmen von der Steuer auf notariell dokumentierte juristische Akte befreit.

Die Schutzgemeinschaft Teneriffa, Teneriffas erfahrenes und ältestes deutsches Beratungsunternehmen, berät Sie bei der Firmengründung und kann im Eiltempo genehmigte Firmennamen besorgen, so dass sofort die Gründung erfolgen kann.

SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA

Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es

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