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Immer mehr Embargos und
Zwangsversteigerungen wegen
geringfügiger Schulden
Wie wir bereits in der letzten Ausgabe des Teneriffa Journal berichteten, nimmt die Zahl der vorläufigen Beschlagnahmen und der Zwangsversteigerungen in der Provinz Teneriffa kontinuierlich und drastisch zu.
Zu einem grossen Teil sind nicht-residente Ausländer die Benachteiligten bei dieser staatlichen Verfügung über ihr Eigentum. Dies ist kein böser Wille der entsprechenden Behörden und der Gerichte, sondern ergibt sich zwangsläufig aus dem spanischen System der Zustellung. Denn während z. B. in Deutschland ein Postbote oder ein sonstiger Beamter mit seiner Unterschrift bestätigen muss, dass der Bürger entweder selbst oder durch Übergabe an einen Hausbewohner über die staatlichen Massnahmen gegen ihn informiert wurde, so erfolgt diese Zustellung in Spanien per Einschreiben/Rückschein. Ist der nicht-residente Ausländer dann logischerweise nicht auf der Insel, wird die Forderung gegen ihn einfach im Provinz-Anzeiger veröffentlicht.
Und wenn der Zahlungspflichtige dann innerhalb der nur wenige Tage gültigen Einspruchsfrist keine Einwände erhebt, so gilt die Forderung der Behörden gegen ihn als anerkannt. Auch wenn diese in Wirklichkeit durch einen Fehler der Behörden entstand und keinerlei Berechtigung hat.
Auf dieselbe vorstehend geschilderte Weise erfolgt dann auch die Benachrichtigung über die vorläufige Beschlagnahme und später über das Zwangsversteigerungs-Verfahren.
Schon so mancher Ausländer, der nach Monaten oder einem Jahr in sein Haus zurückkehren wollte, fand neue Bewohner darin vor, die das Haus preisgünstig durch eine Zwangsversteigerung erworben hatten. Und dies, obwohl die Schulden des bisherigen Besitzers nur geringfügig waren oder sogar nur auf einem Fehler der Behörden basierten. Da der neue Besitzer die Immobilie ja im guten Glauben an die Berechtigung des Zwangsversteigerungs-Verfahrens erworben hat und ordnungsgemäss im Grundbuch eingetragen wurde, gehört ihm das Haus nun unzweifelhaft und unanfechtbar.
Ist ein Immobilien-Besitzer jedoch Mitglied der Schutzgemeinschaft Teneriffa, so hat er gute Karten. Denn diese Organisation für den Anleger- und Verbraucherschutz auf Teneriffa liest sowohl den Anzeiger der Provinz Teneriffa als auch den der Kanaren. Und sobald darin eines der Mitglieder entdeckt wird, kann sofort gehandelt werden, um Schlimmeres zu verhindern.
Deshalb sollten Sie besser noch heute Mitglied werden bei der Schutzgemeinschaft Teneriffa!
Aus: Teneriffa Journal, No. 69, März/April 1997, Seite "Spezial II" / -Embargo-
Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es
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