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Vorsicht vor den ,,Verkaufstricks"
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Ein deutscher Klein-Promotor (Bauträger) versuchte, einen ebenfalls deutschen Kunden abzuzocken:
Der "Privatvertrag" (wohl besser als ,,der Promotor hat fast alle Rechte-Vertrag" zu bezeichnen) war leider geschlossen, bevor die Käufer zur Schutzgemeinschaft Teneriffa kamen. Die Einschaltung der Schutzgemeinschaft mißfiel dem Promotor dann sehr. Warum, wurde schnell klar:
Zunächst sollten die Käufer vor Unterzeichnung des Notarvertrages den vollen Restkaufpreis auf das Konto des Verkäufers überweisen.
Als dies von der Schutzgemeinschaft Teneriffa abgelehnt wurde, sollten die Bankschecks vor Unterzeichnung des Notarvertrages beim Anwalt des Verkäufers hinterlegt werden. Der Grund ist klar: Hat der Verkäufer erstmal das gesamte Geld, kann er den Notarvertrag diktieren und dem Käufer noch Kosten aufbrummen, die der Verkäufer vorher mündlich auf seine Rechnung zugesagt hatte.
Es wunderte uns nicht, dass nachher der Käufer auch noch die Kosten des Anwalts des Verkäufers tragen sollte ... Aber nicht mit uns!
Weitere Verdummungsversuche:
· Ohne Abschluß eines Privatvertrages sollte ein deutscher Käufer nur auf schönes Reden eines Maklers am Telefon hin 33.000 Euros auf dessen Schweizer Konto überweisen.
· In einem anderen Fall wurde ein Apartment mit Vorvertrag als ,,schuldenfrei" verkauft - die Maklerin selbst hatte kurz zuvor als Vorstandsmitglied der Eigentümergemeinschaft in einem Anschreiben an die Eigentümer auf die hohe Verschuldung hingewiesen und das Gespenst des Verlustes des Hauses durch Zwangsversteigerung an die Wand gemalt. Ein offensichtlicher und schriftlich beweisbarer Betrugsversuch am Käufer.
Der Maklerin blieb nach Einschaltung der Schutzgemeinschaft Teneriffa nichts anderes übrig, als die Anzahlung zurückzuzahlen.
· In einem weiteren Fall reagierte eine verkaufende Firma auf die Einschaltung eines unabhängigen Beraters seitens der Käufer mit derartigen Beschimpfungen, dass diese fluchtartig entnervt das Büro verliessen und auf die bereits geleistete Anzahlung von 5.000 Euros verzichteten.
Dringender Tip: Unbedingt bereits vor Abschluß des Privatvertrages und vor Leistung einer Anzahlung zur SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA gehen!
Aus: Teneriffa Journal, No. 57, September 1995, Seite 9 / -Tricks-
Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es
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