Achtung beim Grundstückskauf in der "Zona Rustica"

In letzter Zeit häuften sich die Fälle, in denen die Schutzgemeinschaft Teneriffa mit Problemen - oder glattem Betrug - in Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von ländlichen Grundstücken und (häufig illegalen) Gebäuden darauf betraut ist. Nachdem früher in Spanien auch insbesondere in der Zona Rustica (im landwirtschaftlichen Gebiet) munter ohne jegliche Baugenehmigung drauflos gebaut worden war, ist dieser Willkür der Grundstücksbesitzer ein Riegel vorgeschoben worden. Das Gesetz 5/87 vom 7. April 1987 über die urbanistische Ordnung des landwirtschaftlichen Bodens der autonomen Region der Kanaren legt folgendes fest:

Die Zone Rustica ist generell nicht bebaubares Land. Es werden Gebäude und Installationen verschiedenen Typs erlaubt, jedoch darf das auf keinen Fall dazu führen, dass sich dadurch städtische Siedlungen zu bilden beginnen. Erlaubt werden ,,Installationen, die im Zusammenhang stehen mit landwirtschaftlicher Aktivität, einschließlich Einfamilienhäuser, bestimmt für die Landwirte."

Für eine Bebauung muss eine Finca mindestens 10.000 qm groß sein. In der Regel sind nur alleinstehende Einfamilienhäuser erlaubt (keine Doppelhäuser, Reihenhäuser, etc.). Der maximale umbaute Raum pro Finca (unabhängig von der Größe der Finca) darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Aus mehreren Orten Teneriffas ist bekannt, dass der maximale umbaute Raum pro Finca 600 Kubikmeter nicht überschreiten darf. Ebenfalls wird die höchst zulässige Höhe begrenzt. Meist wird die höchst zulässige Höhe mit 7 Metern angegeben, gemessen vom tiefsten Punkt der jeweiligen Finca aus, max. 2 Stockwerke.

Auch die Grenzabstände liegen in der Zona Rustica wesentlich über denen im städtischen Bereich, im Bereich von Arico auf Teneriffa z. B. 6,5 m.

In der öffentlichen Diskussion wird teilweise der Eindruck erweckt, dass man zum Beispiel auf einer 40.000 qm grossen Finca vier Häuser errichten darf. Dieses ist nicht der Fall. Aus dem Gesetz zum Schutz des 1andwirtschaftlichen Bodens geht hervor, dass pro verzeichneter Finca nur ein Einfamilienhaus genehmigt wird, und zwar unabhängig von der Grösse der Finca (die jedoch mindestens 10.000 qm umfassen muss).

Für eine registrierte Finca von 40.000 qm wäre also auch nur ein einziges Einfamilienhaus genehmigungsfähig.

Um diese Regelung zu unterlaufen, wäre eine Auftrennung größerer Fincas in Einzel-Grundstücke von 10.000 qm eine Lösung. Um eine Zersiedlung der Landschaft durch diese Hintertür zu verhindern, schreibt die gesetzliche Regelung vor, dass Abtrennungen oder Aufteilungen landwirtschaftlicher Fincas einer Genehmigung der jeweiligen Stadtverwaltung bedürfen.

Bevor die Stadtverwaltung hierzu eine Entscheidung treffen kann, muss zunächst das entsprechende kanarische Ministerium eine positive Entscheidung abgegeben.

Grundsätzlich darf aber in keinem Fall bei einer Aufteilung oder Abtrennung die abgebende Hauptfinca auf weniger als 10.000 qm Größe zusammenschrumpfen.

Abtrennungen von einer größeren Finca, wenn die Abtrennungen unter 10.000 qm Größe betragen, werden - ebenfalls nach vorheriger Genehmigung durch das kanarische Ministerium und die Stadtverwaltung - nur dann erlaubt, wenn diese einer bereits bestehenden Finca angefügt werden können, und wenn dadurch auf dieser letzterwähnten Finca die technisch-wirtschaftliche, landwirtschaftliche Nutzung durch den Boden-zuwachs verbessert wird. Auch in diesem Fall darf die abgebende Finca nach der Abtrennung des kleineren Grundstücks in der Größe nicht unter 10.000 qm sinken.

Baumassnahmen, Installationen und Veränderungen in Art, Nutzen und Bestimmung auf den Fincas müssen stets bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Häuser müssen in der Regel dort errichtet werden, wo nicht die Möglichkeit der Entstehung einer Siedlung oder gar eines kleines Ortes gegeben ist.

Sind auf Grundstücken in der Zona Rustica bereits Bauten vorhanden, so besteht in der Regel keinerlei Gefahr, dass hierzu plötzlich von Seiten der öffentlichen Verwaltung die Aufforderung ergeht, irgendwelche Gebäudeteile wieder abzureissen - sofern diese Baumassnahmen mindestens vier Jahre alt sind.

Urbanistische Verstösse verjähren nämlich nach der Zeitspanne von vier Jahren.

Diese vorhandenen Gebäude dann entsprechend herzurichten, zu verbessern und in einen vernünftigen bewohnbaren Zustand zu versetzen, bringt keine Probleme mit sich. Lediglich Erweiterungen sind genehmigungspflichtig.

Anders sieht die Lage der geplanten Neubauten in der Zona Rustica aus: Entgegen der Behauptung vieler Besitzer von Fincas in der Zona Rustica ist es heute sehr wohl unumgänglich, Neubaumassnahmen genehmigen zu lassen. Die Strafen für illegale Baumassnahmen gerade in der Zona Rustica können enorm hoch sein und auch ein Abriss von Gebäuden ist nicht auszuschliessen, sondern diese Möglichkeit muss eingeplant werden.

In dem Zusammenhang ist leider davon auszugehen, dass illegal bauende Ausländer in der Regel härter bestraft werden als alteingesessene kanarische Landwirte.

Aus den genannten Punkten ergibt sich, dass eine Reihe von ausländischen Fincabesitzern in Panik geraten, die vor längerer Zeit einmal Fincas in der Zona Rustica als spekulative Geldanlage gekauft haben und nunmehr ihre Hoffnung schwinden sehen, dass das billig gekaufte Land mit hohem Gewinn als Bauland weiterverhökert werden kann.

Die Folge: Man sucht sich unerfahrene ausländische Käufer. Denen wird dann oft das Blaue vom Himmel herunter versprochen bzw. vorgelogen, was die genehmigungslose und problemlose Schwarzbauerei auf den Kanaren angeht.

Die Bebauungs- und die Gewinnmöglichkeiten werden oft überschwenglich hervor gehoben.

Der Schutzgemeinschaft Teneriffa sind Fälle bekannt, in denen gutgläubigen Ausländern Gebiete in der Zona Rustica - teilweise mit illegalen Gebäuden oder illegalen Restaurationsbetrieben - für 150.000 bis 200.000 Euros verkauft wurden, obwohl der reale Wert vielleicht nur zwischen 25.000 und 50.000 Euros betrug - wenn überhaupt!

Gelegentlich wird dann nicht einmal ein landwirtschaftliches Grundstück in der Zona Rustica verkauft, sondern gar ein Grundstück in einem Barranco (die im Winter wasserführenden Schluchten).

Die Barrancos sind noch weiter über die Grundstücke in der Zona Rustica hinaus geschützt:

Im Bereich der Barrancos darf unter keinen Umständen eine Baumassnahme erfolgen, denn sie gelten als landschaftliches Schutzgebiet. Hier ist im Prinzip jeder Eimer Erde genehmigungspflichtig, den Sie dort ausschütten wollen.

Es ist dringend ratsam, sich bei jedem Haus- oder Apartmentkauf fachmännisch beraten zu lassen, auch in städtischen Bereichen.

Beim Kauf von Fincas in der Zona Rustica ist eine fachmännische Beratung noch um vieles mehr notwendig. Wer darauf freiwillig verzichtet, braucht sich nachher nicht wundern, wenn er unter Umständen einige 100.000 Euros in den Sand - oder in die Zona Rustica - gesetzt hat.

 

Die Schutzgemeinschaft Teneriffa erreichen Sie unter der Telefon-Nr.: 922 300 446 oder unter Fax: 922 301 328.

Noch ein Hinweis: Für Staatsangehörige aus Drittländern, also die nicht zur Europäischen Union gehören, gibt es ja bekanntlich weitere Einschränkungen, speziell in der Zona Rustica: Vor einem Immobilienkauf jeder Art, also auch vor einem Grundstückserwerb, muss dieser Personenkreis eine Militärgenehmigung beantragen, die Zeit und Geld kostet. Doch diese Vorschrift kann man völlig legal unterlaufen. – Fragen Sie die Schutzgemeinschaft Teneriffa!

Diesen Artikel aus dem Jahre 1994 lassen wir informationshalber stehen, weil er Probleme, Strafhöhen und Übertölpelungstricks beschreibt.

Aber Achtung: Im Jahre 1999 wurde das Gesetz geändert !!! Die Bebauung in der Zona Rustica ist seitdem generell verboten ! Nur wenige Ausnahmen sind möglich!

Kurz zusammengefasst: Bebauungsmöglichkeiten in der Zona Rustica sind noch weiter eingeschränkt, noch weiter erschwert und die Kontrollen noch weiter verschärft worden.

Konsultieren Sie uns unbedingt:

Schutzgemeinschaft Teneriffa
Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
Email: vip-canarias@arconet.es

Aus: Teneriffa Journal, No. 42, November 1994, Seite 6 / -Rustica-

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