Probleme und Risiken beim Immobilien-Kauf im ländlichen Bereich

Zu diesem Thema empfehlen wir auf jeden Fall in erster Linie unseren Artikel "Probleme und Risiken beim Kauf unbebauter Grundstücke (Zona rustica)", in dem die wichtigsten Aspekte angesprochen werden.

Aber abgesehen vom Kauf unbebauter Grundstücke gibt es natürlich eine ganze Reihe mehr an Problemen und Fallstricken, auf die auch unser Artikel "Probleme und Risiken beim Immobilien-Kauf (allgemein)" vollinhaltlich zutrifft.

Auch im ländlichen Bereich gibt es ein Vorkaufsrecht des Mieters, hier speziell wenn dieser Mieter auf einem landwirtschaftlichen Anwesen Landwirtschaft betrieben hat oder gar noch betreibt.

Oft werden in der ländlichen Zone (Zona rustica) halb verfallene oder sehr kleine Häuser verkauft, mit dem treuesten Augenaufschlag, dass ein völlig veränderter Aufbau oder eine Erweiterung "kein Problem" sei.

Solche Aussagen zeugen entweder von der völligen Unkenntnis des Verkäufers oder sind eine bewusste und vorsätzliche Lüge.

Richtig ist, dass auch in der Zona Rustica kein Abriss erfolgt, wenn der urbanistische Verstoss länger als vier Jahre her ist und in diesen letzten vier Jahren dem Verkäufer nicht per Zustellung mitgeteilt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen eines urbanistischen Verstosses eingeleitet wurde.

Wer aber ein altes und baufälliges Haus in der Zona Rustica kauft und meint, er kann es abreissen und sich dann einen schmucken neuen modernen Bungalow darauf bauen, der wird seine Erwartungen in der Regel enttäuscht sehen. Die Renovierung und Erneuerung alter Häuser in der Zona Rustica ist in der Regel nur unter der Bedingung ohne grössere rechtliche Probleme möglich, dass man den äusseren Aspekt des Hauses nicht verändert. Also selbst die Vergrösserung von Fenstern kann bereits zu Problemen führen.

Eine Erweiterung von Häusern in der Zona Rustica ist in den meisten Fällen nicht möglich. Ausnahmen sind beschrieben in unserem Artikel "Probleme und Risiken beim Kauf unbebauter Grundstücke (Zona Rustica)".

Im übrigen noch ein dringlicher Hinweis: Immer wieder wird über die magische Zahl von mindestens 10.000 qm gesprochen, die man braucht, um in der Zona Rustica bauen zu dürfen, dieses ist heute völlig falsch. Generell gilt seit 1999, dass eine Bebauung in der Zona Rustica heute unmöglich ist, - von einigen sehr wenigen Ausnahmen abgesehen.

In vielen Bereichen erhalten Sie auf 10.000 qm lediglich einen landwirtschaftlichen Geräte- und Abstellschuppen von 20 qm genehmigt!

Zum Schluss noch eine dringende Warnung: Es gibt Bauunternehmer, die bieten Ausländern (nur Ausländern, denn kaum ein Canario wäre so dumm) zu scheinbar sehr günstigen (in Wirklichkeit aber restlos überteuerten) Preisen kleine Grundstücke an, die der Ausländer begeistert kauft, und dann vor lauter Dankbarkeit mit dem tollen freundlichen Bauunternehmer einen Vertrag über den Bau eines Hauses mit einer kräftigen Anzahlung von 20 % bis 50 % schliesst, selbstverständlich mit der Klausel, dass der Grundstücksbesitzer selbst für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu sorgen hat.

Der Bauunternehmer bringt dann eine Raupe und etwas Material zum Grundstück und fängt an, es zu planieren und die Baugrube auszuheben. Und schon steht die Ortspolizei dort und stoppt das Bauvorhaben. Vermutlich wird die Ortspolizei in machen Fällen vom Bauunternehmer selbst gerufen, damit er nicht zuviel Zeit und Geld bei dem Bau "verschwendet".

Nun gehen unserem begeisterten ausländischem Käufer – der das Honorar für eine ordentliche Beratung und Überprüfung sparen wollte oder sich von dem "freundlichen " Bauunternehmer hat übertölpeln lassen – die Augen auf:

Sein ach so preiswertes Grundstück liegt in der Zona Rustica und kann wegen der geringen Grösse überhaupt nicht bebaut werden. Der tatsächliche Marktwert ist fast Null, es ist unverkäuflich.

Die grösste Überraschung kommt dann, wenn der ach so freundliche Bauunternehmer von der erhaltenen Anzahlung keine Peseta mehr herausgibt, sondern den Betrag als Vertragsstrafe behält.

Er will ja weiterbauen, darf es aber nicht, weil der ausländische Käufer die Baugenehmigung nicht bekommt.

Auf diese Weise kann der freundliche Bauunternehmer bestens leben, wenn er nur alle paar Monate einen Ausländer findet, der auf diesen plumpen Trick hereinfällt.

Wenn Sie Ihrem Geld nicht böse sind, und Ihr Geld nicht in den Sand, perdon: in die Zona Rustica setzen wollen, so kontaktieren Sie uns besser vorher, bevor Sie irgendeinen Vertrag unterschreiben und bevor Sie die erste Peseta herausrücken.

SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA

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