Probleme und Risiken

(allgemein)

Die Probleme und Risiken beim Immobilien-Kauf in Spanien sind derart zahlreich, dass zu diesem Thema schon etliche mehr oder weniger fachkundige Aufsätze und Bücher geschrieben wurden! Vieles von dem, was dort geschrieben steht, ist richtig, - manches trifft aber auch nicht zu.

Manche häufig auftretenden Fallstricke für den ausländischen Käufer werden zurecht als solche dargestellt, manche absoluten Ausnahmen werden als "normal" verallgemeinert.

Hinzu kommt dann noch, dass verschiedene Verfasser zu dem selben Thema entgegengesetzte Darstellungen anbieten.

Das Ergebnis des Studiums dieser "Horror"-Bücher über den Immobilien-Kauf in Spanien ist bei manchen Kauf-Interessenten, dass sie völlig verschreckt ihre Kaufabsichten aufgeben.

Ein anderer Teil der Kaufinteressenten glaubt nach dem Studium eines dieser Bücher, nun perfekt im spanischen Immobilien-Recht zu sein und geht auch mit "seinem Buch" in der Hand und voller Selbstvertrauen an einen Immobilien-Kauf in Spanien heran – und wird hereingelegt, übervorteilt oder schlicht und einfach betrogen, fast könnte man sagen: "Selbstverständlich"! Denn solche "Fachleute nach zwei Wochen" auf der Grundlage eines Buchstudiums sind von wirklichen Fachleuten oder gerissenen Betrügern natürlich leicht "aufs Kreuz" zu legen, weil sie mit Scheuklappen durch die Gegend laufen und nur einen winzigen Teil des komplizierten spanischen Immobilienrechts – vielleicht – ein wenig kennen. Man muss schon arg grössenwahnsinnig sein, wenn man glaubt, dass man nach dem Studium eines oder zweier Bücher es mit Leuten aufnehmen kann, die sich seit Jahrzehnten tagtäglich mit der Materie des spanischen Immobilienrechts beschäftigen.

Die aus unserer Sicht cleversten und geschäftstüchtigsten Immobilienkäufer sind diejenigen, die – wenn überhaupt – einschlägige Bücher als allgemeine Warnung verstehen, dass beim Kauf eine Unmenge von Dingen schiefgehen kann und die ganz sicher den Kauf nicht alleine abwickeln, sondern sich von einem alteingesessenen und erfahrenen Fachmann beraten lassen.

Ansonsten gibt es beim Immobilienkauf alles, was man sich vorstellen kann: Vorsätzlichen Betrug, Geldverlust des Käufers durch Unkenntnis und Desinteresse seines "Beraters" oder "Fachmanns". Vorsätzlichen oder unwissenden Verstosss gegen die Devisengesetze. Verkäufer ist nicht der Besitzer. Der Besitzer darf nicht ohne weitere Unterschriften verkaufen. Erbschaftsannahme ist noch nicht erfolgt. Das Objekt ist mit Schulden belastet. Es wohnen Mieter drin, die nicht raus zu bekommen sind. Das Vorkaufsrecht des Mieters wird nicht beachtet. Das Haus oder ein Anbau/Aufstockung ist illegal und es läuft bereits ein Verfahren für eine Abrissverfügung, und so weiter, und so weiter.

Zu diesem Thema sollten Sie auch unseren Artikel "Verkäufertricks beim Immobilien-Kauf" lesen.

Dass auch mündliche Zusagen von Bürgermeistern keineswegs vor dem Abriss von Häusern schützen, ersieht man aus dem nachfolgenden Artikel, der immerhin bereits im Jahre 1995 geschrieben wurde – inzwischen hat sich die rechtliche und tatsächliche Situation zum Nachteil illegaler Bauten weiter verschlechtert.

 

Häuserabriss trotz mündlicher

Baugenehmigung der Bürgermeister

Eine Änderung in der Mentalität der Bevölkerung ist nach Meinung des kanarischen Ministers für Territorialpolitik, Fernando Redondo, unerlässlich, denn solange in den Köpfen der Bürger ihre individuellen Rechte Vorrang vor dem Nutzen der Allgemeinheit haben, gebe es keinen Ausweg aus den aktuellen Problemen der Territorialpolitik.

Fernando Redondo, der Anfang Mai in einer Pressekonferenz Bilanz über seine bisher zweijährige Amtstätigkeit zog, nahm damit Bezug auf den illegalen Bau von Häusern, der auf der Insel noch immer gang und gebe ist. Er beklagte, dass drei oder vier Inspekteure auf einer einzigen Spazierfahrt um die 200 Ungesetzlichkeiten aufspüren und dass die Anwohner und Nachbarn, obwohl sie diese illegalen Bauten täglich sehen, sie doch trotzdem nicht denunzieren.

Ein Grossteil dieser Häuser sei jedoch mit der mündlichen Genehmigung der Bürgermeister gebaut worden. "Wenn wir dann kommen und sie abreissen müssen, ist dies eine traurige Angelegenheit", so Redondo. "Im Grunde genommen sind es die Häuser des Bürgermeisters oder des amtsinnehabenden städtischen Architekten, die man niederreissen sollte."

Redondo kritisierte, dass es "für viele Institutionen wichtiger sei Wählerstimmen zu fangen, als allgemeine Interessen zu verteidigen. Gerade in diesen Monaten vor den Wahlen verursachten alle Bürgermeister ein enormes Durcheinander."

Ein weiteres vorrangiges Problem in der Territorialpolitik sieht der kanarische Minister in Mängeln der Verwaltung. Bessere technische Mittel, um die er sich schon in den letzten zwei Jahren bemüht habe, seien weiterhin vonnöten. Ferner habe sein Amt sich vom Ministerium für öffentliche Arbeiten getrennt und verfüge nach dieser Abspaltung über die gleiche Anzahl von Beamten wie vorher, wobei sich aber die Aufgabengebiete erweitert hätten, so dass daraus eine starke Überbelastung resultiere. Mehr Personal ist allgemein notwendig:

In Fuerteventura z. B. gibt es nur fünf Beamte, die mit der Erstellung enormer Berge von Berichten fertig werden müssen.

Zufrieden sei er jedoch, so Redondo, mit der Tatsache, dass im Gegensatz zu früher inzwischen alle Inselregierungen und die meisten Gemeindeverwaltungen über einen Plan zur Umweltgestaltung, sowie über Bebauungspläne verfügen.

Aus Teneriffa Journal, No. 56, Juli/August 1996, Seite 15 / Abriss

Die dringende Empfehlung: Gehen Sie beim Immobilien-Kauf "auf Nummer sicher".

Wenden Sie sich so früh wie möglich an die Schutzgemeinschaft Teneriffa, auf jeden Fall bereits vor Abschluss des Privatvertrages und vor Zahlung des ersten Betrages.

SCHUTZGEMEINSCHAFT TENERIFFA

Postanschrift: Apartado 6, E-38390 Santa Ursula / Teneriffa
Tel. (+34) 922 300446, Fax (+34) 922 301328
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