· - Augen auf beim Immobilien-Kauf

Augen auf . . .

. . . beim Immobilienkauf

 

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein und es ist Ihr gutes Recht als Käufer einer Immobilie, sich vor und beim Kauf beraten zu lassen!

Selbst in einer Information der offiziellen Vereinigung der Direktoren der Grundbuchämter, erarbeitet von einem Professor für das Rechtswesen und die Gerichtsbarkeit, erscheint als erster und wichtigster Satz:" Das Wichtigste ist es, sich vor dem Kauf zu informieren, vor allem über alle legalen Aspekte des Kaufs", und "Professionelle Berater leisten Ihnen einen wichtigen Dienst und ermöglichen so die Verteidigung Ihrer Interessen."

Und bezugnehmend auf den privatschriftlichen Vorvertrag heisst es ausdrücklich "Unterschreiben Sie nicht blind! Lassen Sie sich beraten!"

Hier wird also offiziell anerkannt, wie notwendig und wichtig eine unabhängige Beratung ist.

Wenn Sie als Käufer in Kaufverhandlungen stehen und der Verkäufer, die verkaufende Firma oder der Vermittler wehrt sich dagegen, dass Sie sich unabhängig beraten lassen, so sollten Sie besser die Finger davon lassen - auch und gerade wenn das Angebot besonders verlockend erscheint. Wer den Kontakt mit einem unabhängigen Berater scheut, der hat in der Regel etwas zu verbergen.

Häufiges und beliebtes Spiel der Verkäufer: Der Berater des Käufers wird dem Käufer gegenüber "niedergemacht", also schlecht gemacht. Auf derart plumpe Tricks sollte man als Käufer nicht hereinfallen. Oder anders gesagt: Wer sich übertölpeln läßt und auf einen unabhängigen Berater verzichtet und dadurch Geld verliert oder andere Probleme bekommt, der trägt allein selbst die Schuld!

Nach dem erfolgten Kauf sind vom Käufer etliche Dinge zu erledigen: Grunderwerbssteuer bezahlen, beim Grundbuchamt die Umschreibung beantragen, die Festsetzung der Plusvalia-Steuer veranlassen, beim Katasteramt die Umschreibung beantragen und die Ummeldung von Strom, Wasser, Müllabfuhr, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc. vornehmen.

Auch diese notwendigen Umschreibungen, Steuererklärungen und -zahlungen nach dem Kauf sollte man in die Hände eines seriösen und erfahrenen (!) Beraters legen, der über entsprechende Berufserfahrung verfügt. Nicht jeder, der sich "Fachmann" nennt, ist auch einer.

Der Leiter der Schutzgemeinschaft Teneriffa hat über 30 Jahre Erfahrung in der Verbraucher- und Investitionsberatung, in der Immobilien-Fachberatung und in der Steuerberatung, - und hat selbstverständlich eine deutsche akademische Ausbildung!

Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn der Verkäufer nichtresidenter Ausländer ist, so muss der Käufer ihm in der Regel 5 % vom Kaufpreis einbehalten und ans Finanzamt abführen (als á conto-Zahlung für die Einkommenssteuer aus Verkaufs-Gewinn).

Auch hierzu wird zu Lasten der Käufer viel "Schmu" getrieben. Viele Käufer zahlen für ihre Immobilie 5 % mehr als sie müssten!

Deshalb: Wenn Sie Ihrem Geld nicht böse sind, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten und betreuen.